Astrid Blumenstock
Blumenstock
Mediatorin
Mediatorin
Anwaeltin
Anwältin

Mediation ist ein Verfahren außergerichtlicher Konfliktvermittlung, bei dem nicht ein Dritter (wie z.B. ein Richter) eine Entscheidung fällt, sondern die streitenden Parteien durch Hilfe der Mediatorin/des Mediators eigenverantwortlich eine Lösung ihres Konfliktes finden, die für alle Seiten befriedigend und praktizierbar ist.

Dem liegt die Lebensweisheit zugrunde, dass es sich mit eigenen Lösungen besser lebt als mit fremdverordneten, denn die Streitenden sind die Experten ihres Konfliktes und damit auch dessen Lösung.

Indem nicht nur die vordergründigen Positionen und Forderungen zur Sprache gebracht werden, sondern auch die tieferliegenden Interessen und Bedürfnisse ihren Raum finden sowie alle für die Bearbeitung des Konfliktes erheblichen Umstände erörtert werden, können kreative Lösungen entstehen, die eine dauerhafte Bereinigung des Problemes bedeuten.

Die Aufgabe der Mediatorin/des Mediators ist es dabei, neben der Verfahrensführung, jeder Partei gleichermaßen unterstützend zur Seite zu stehen, ihre Interessen zu kommunizieren.

Das Verfahren an sich ist von bestimmten Grundsätzen getragen, die in Übereinstimmung aller Beteiligten mittels Mediationsvertrag vereinbart werden . Die Mediatorin/der Mediator schlägt eine der Art des Konfliktes angemessene Vorgehensweise vor, wobei der konkrete Ablauf immer in Absprache mit den Parteien erfolgt.

 

Die Verfahrens-Grundsätze im Einzelnen:

Freiwilligkeit
Jeder der Beteiligten wirkt aus freier Entscheidung an dem Mediationsverfahren mit.

Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien
Die Parteien lösen ihren Konflikt eigenverantwortlich. Die Mediatoren moderieren die Gespräche und helfen bei der rechtlichen Gestaltung der Abschlussvereinbarung.

Neutralität des Mediators
Die Mediatoren unterstützen beide Parteien gleichermaßen und bleiben neutral.

Informiertheit
Alle Umstände, die für die Lösung des Konfliktes von Bedeutung sind, sollen genannt, eventuell vorhandene Unterlagen vorgelegt werden.

Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, die offenbarten/erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Es handelt sich somit um ein Verfahren im geschützten Raum, d.h. im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren bleibt die Öffentlichkeit ausgeschlossen.