Astrid Blumenstock
Blumenstock
Mediatorin
Mediatorin
Anwaeltin
Anwältin

Zu Beginn des Mandates werden die entstehenden Kosten und das Kostenrisiko besprochen.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach errechnen sich die Gebühren des Anwalts entweder aus dem Streitwert (so z. B. im Zivil- und Familienrecht) oder es gelten Rahmengebühren (so in der Regel im Strafrecht und Sozialrecht). Alternativ kann eine Honorarvereinbarung getroffen werden.

Sollte Ihre finanzielle und persönliche Situation es Ihnen nicht erlauben, die Kosten einer Rechtsberatung oder eines Rechtstreites zu tragen, kommt die Gewährung von Beratungshilfe, Prozeß- bzw. Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Wir prüfen für Sie, ob die Voraussetzungen vorliegen und stellen die entsprechenden Anträge.

Nähere Erläuterungen finden Sie im Formularblatt Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, holen wir für Sie die Deckungszusage Ihrer Versicherung ein und führen die erforderliche Korrespondenz.